Trittschall

Unter dem Titel Ruhe muß sein berichtete die Tagesschau von einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Trittschall.

Der Besitzer einer Eigentumswohnung hatte den Teppichboden in seiner Wohnung durch Fliesen getauscht. Dadurch überschritt der Trittschall die Normen und der Bewohner der unteren Wohnung verlangte Abhilfe. Der Bundesgerichtshof verurteilte den Besitzer der oberen Wohnung, wieder einen schalldämmenden Bodenbelag einzubauen, obwohl es sich bei der Hellhörigkeit um einen Baumangel handelte.

Lärm kann die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Aus Kostengründen wird hier gerne an falscher Stelle gespart. Bei einer schlecht gedämmten Zwischendecke entsteht ein sogenannter Geigenkasteneffekt, der die Geräusche sogar noch verstärkt.

Unsere massive Holzbauweise ist durch die Materialeigenschaften ein idealer Schallschutz. Die Din-Normen zur Schalldämmung werden in den Wänden deutlich unterschritten. Für einen optimalen Trittschall stehen zwei Bauarten zur Verfügung. Die klassische Balkenlage oder massive Profil-Holz-Elemente, die durch hohe Dämmeigenschaften und eine schlanke Konstruktion überzeugen.

Sie werden die Ruhe in Ihrer Wohnung oder ihrem Haus lieben!